Steuerverwaltungshoheit

Steuerverwaltungshoheit
Teil der  Steuerhoheit.
- 1. Begriff: Das Recht zur Verwaltung der  Steuern; nach Art. 108 GG festgelegte Kompetenz zum Gesetzesvollzug der Steuergesetze durch die Bundesfinanzbehörden, durch die Landesfinanzbehörden im Auftrage des Bundes (Bundesauftragsverwaltung) oder durch die Landesfinanzbehörden (Bundesaufsichtsverwaltung), wobei die Verwaltung der den Gemeinden zufließenden Steuern, die grundsätzlich bei den Ländern liegt, den Gemeinden übertragen werden kann, wie das bei den  Realsteuern und örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern.
- 2. Ausprägungen: a) Verwaltung vom Bund: Zölle, Finanzmonopol, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer und Abgaben im Rahmen der EU.
- b) Verwaltung vom Land im Auftrage des Bundes: Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund zufließen, wie Versicherung-, Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer.
- c) Verwaltung vom Land: Z. B Vermögen-, Erbschaft-, Kraftfahrzeug-, Grunderwerb-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotterie-, Gewerbe-, Grundsteuer und Spielbankabgabe.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Finanzverfassung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Finanzverfassungsrecht eines Staates regelt die Erhebung von Steuern. Zum Finanzverfassungsrecht im weiteren Sinne… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzverfassungsrecht — Das Finanzverfassungsrecht eines Staates regelt die Erhebung von Steuern. Zum Finanzverfassungsrecht im weiteren Sinne gehören auch die Grundsätze der staatlichen Haushalts , Vermögens und Schuldenwirtschaft und der Ordnung des Geldwesens. In… …   Deutsch Wikipedia

  • Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Steuersystem — Steuererklärungen und Anträge Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt,… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuer — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerart — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerarten — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerpolitik — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerrecht (Deutschland) — Steuererklärungen und Anträge Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt,… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerstruktur — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”